Deutscher Bundestag lehnt Petition gegen Neubaustrecke ab

Foto von Claudio Schwarz auf Unsplash

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Petition einer Rosenheimer Bürgerinitiative zum Brenner-Nordzulauf abgelehnt. Die Entscheidung ist seit wenigen Tagen auf der offiziellen Plattform des Parlaments abrufbar.

In der Petition aus dem Jahr 2019 hatte die Bürgerinitiative das Parlament aufgefordert, die Projektbeschreibung des Bundesverkehrswegeplans zu ändern. Statt einer Neubaustrecke solle auch ein Ausbau der 160 Jahre alten Bestandsstrecke geplant werden. Aus dem Bundesverkehrswegeplan ergibt sich der Planungsauftrag an die Deutsche Bahn.

Nach eingehender Prüfung hat der Ausschuss die Petition beraten und beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Dem Anliegen könne überwiegend nicht entsprochen werden.

In seiner Begründung hebt der Petitionsausschuss hervor, dass die deutsche Eisenbahnstrecke München–Kiefersfelden–Grenze D/A der wichtigste Zulauf für die Alpenquerung über den Brenner nach Italien sei. Bereits seit 1994 habe sich die Bundesrepublik Deutschland in mehreren zwischenstaatlichen Beschlüssen und Vereinbarungen zum Neubau bekannt. Entsprechend sei die Neubaustrecke im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege verankert.

Durch den Brenner-Basistunnel sei mittel- und langfristig mit einem Anstieg des Schienenverkehrs auf dem Brennerkorridor zu rechnen. Durch eine durchgängige flache Bahnstrecke zwischen Süddeutschland und Norditalien werde insbesondere der Schienengüterverkehr profitieren. Die Einschätzung des Petenten, dass der erwartende Verkehrszuwachs auf der bestehenden Strecke abgewickelt werden könne, teilen die Mitglieder des Petitionsausschusses nicht. In seiner Begründung verweist der Ausschuss auf mehrere entsprechende Studien.

Auch die Möglichkeit, in Zukunft attraktive Personenfernverkehrsangebote bereitstellen zu können, wäre bei einem Verzicht auf die Neubaustrecke stark eingeschränkt. In Folge könnten die Ausbauziele des Bundesverkehrswegeplans sowie die Ziele des Deutschlandtaktes nicht erreicht werden. Für den bereits heute hoch belasteten Knoten Rosenheim läge auch in der Zukunft keine Entlastung vor.

Zusammenfassend stellt der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen der Petition aufgrund der Befunde aus der Trassenprüfung überwiegend nicht gefolgt werden kann. Die ausführliche Begründung ist unter folgender Adresse abrufbar: epetitionen.bundestag.de

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